Finanzbuchhaltung




Buchhaltung (Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle)

Seitens Gesetz ist fast jeder Unternehmer zur ordnungsgemäßen Führung seiner Buchhaltung verpflichtet. Dies hat jedoch mit der eigentlichen Tätigkeit des Unternehmens meist nichts zu tun und wird oft nur als notwendiges Übel, mühsam und zeitaufwendig gesehen.

Viel wichtiger ist jedoch die Tatsache, das nur eine zeitnahe, korrekt geführte Buchführung die notwendigen Zahlen liefert, die ein Unternehmen als Grundlage benötigt, um unternehmerische Entscheidungen sicherer treffen zu können. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie dieser ist eine klare und nachvollziehbare Darstellung der Unternehmensentwicklung um so wichtiger. Die Größe eines Unternehmens spielt hierbei erfahrungsgemäß keine große Rolle mehr.

Gleichbedeutend ob es sich bei Ihrem Unternehmen um einen kleinen Ein-Mann-Handwerksbetrieb, ein eingesessenes mittelständiges Unternehmen oder einem bereits am Markt etabliertes Großunternehmen handelt. Nur die Analyse und Interpretation Ihrer aktuellen Zahlen bilden letztendlich die Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit mit Banken und Investoren, als auch der zukünftigen positiven Entwicklung Ihres Unternehmens.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei und bieten Ihnen eine qualifizierte und vertrauensvolle Mitarbeit. Wir kümmern uns um die betriebswirtschaftlichen Grundlagen Ihres Unternehmens, damit Sie sich in vollem Umfang auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.



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Kontieren und Erfassen lfd. Geschäftsvorfälle

 

 

Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr.4 Steuerberatungsgesetz ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnungen

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